{"id":143743,"date":"2026-05-15T09:30:00","date_gmt":"2026-05-15T02:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wochenblitz.com\/?p=143743"},"modified":"2026-05-15T09:30:00","modified_gmt":"2026-05-15T02:30:00","slug":"erbschaft-aus-deutschland-die-bank-dreht-den-hahn-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/test.wochenblitz.com\/?p=143743","title":{"rendered":"Erbschaft aus Deutschland: Die Bank dreht den Hahn zu"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bruder gestorben, Erbschaft erwartet, Bank blockiert das Geld. Was nach einem schlechten Film klingt, ist f\u00fcr viele Expats in Thailand harte Realit\u00e4t. Wer in Deutschland erbt, aber in Thailand lebt, l\u00e4uft schnell in eine B\u00fcrokratie-Falle, die sich ohne Vorbereitung kaum \u00f6ffnen l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Ratgeber erkl\u00e4rt, was die deutsche Bank tats\u00e4chlich verlangen darf, was das Finanzamt damit zu tun hat und wie die Thai-Steuer-ID in diesem Spiel eine Rolle spielt \u2013 auch wenn man in Thailand keine steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum die Bank das Geld nicht einfach auszahlt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deutsche Banken sind seit Jahren verpflichtet, bei Erbschaften an Personen mit ausl\u00e4ndischem Wohnsitz eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Das ist kein Ermessen der Filiale und auch keine Schikane: \u00a720 Abs. 6 des deutschen Erbschaftsteuergesetzes verpflichtet die Bank, vor der Auszahlung beim zust\u00e4ndigen Finanzamt nachzufragen, ob erbschaftsteuerliche Anspr\u00fcche bestehen. Solange das Finanzamt nicht schriftlich gr\u00fcnes Licht gibt, sitzt das Geld fest.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Verfahren l\u00e4uft nicht \u00fcber den Erben, sondern \u00fcber die Bank \u2013 sie stellt den Antrag beim Erbschaftsteuerfinanzamt, das f\u00fcr den Wohnsitz des Verstorbenen zust\u00e4ndig ist. Wer also glaubt, die Bank sei schuld an der Verz\u00f6gerung, liegt halb richtig: Das Institut h\u00e4lt sich nur an die gesetzliche Vorgabe. Der eigentliche Flaschenhals ist das Finanzamt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was tats\u00e4chlich f\u00e4llig wird: der Freibetrag f\u00fcr Geschwister<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geschwister geh\u00f6ren in Deutschland zur Steuerklasse II. Der pers\u00f6nliche Freibetrag liegt bei <strong>20.000 Euro<\/strong>. Wer also eine \u201ekleine Summe&#8220; erbt \u2013 wie der Leserbriefschreiber schreibt \u2013 zahlt bei einem Betrag darunter schlicht keine Erbschaftsteuer. Trotzdem muss das Finanzamt die Erbschaft formal bearbeiten und die Freigabe erteilen. Das dauert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig: Die Meldepflicht gegen\u00fcber dem deutschen Finanzamt besteht unabh\u00e4ngig davon, ob Steuer anf\u00e4llt. Nach \u00a730 des Erbschaftsteuergesetzes hat der Erbe drei Monate nach Kenntnis der Erbschaft Zeit, diese dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Wer das vers\u00e4umt, riskiert Verz\u00f6gerungen und im schlimmsten Fall Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum die Bank nach der Thai-Steuer-ID fragt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Common Reporting Standard \u2013 CRS \u2013 verpflichtet deutsche Banken seit Jahren dazu, die steuerliche Ans\u00e4ssigkeit ihrer Kunden zu dokumentieren. Wer in Thailand lebt, ist dort steuerlich ans\u00e4ssig, und die Bank will das mit einer Thai-Steuer-ID (TIN, Tax Identification Number) belegt sehen. Das ist keine Sondererfindung der Filiale im Heimatdorf, sondern internationales Standardprozedere.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer keine TIN hat, kann in vielen F\u00e4llen trotzdem weiter \u2013 n\u00e4mlich dann, wenn kein steuerpflichtiges Einkommen in Thailand vorliegt. Bei Bankformularen gibt es daf\u00fcr die Angabe \u201eno TIN \/ income exempted&#8220;. Eine Erbschaft ist kein Einkommen nach Thai-Steuerrecht und l\u00f6st in Thailand beim vorliegenden Fallbetrag auch keine Erbschaftsteuer aus (der Freibetrag liegt bei 100 Millionen Baht). Wer das der Bank schriftlich darlegt, kann den TIN-Block h\u00e4ufig umgehen \u2013 sofern die Bank das akzeptiert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die TIN beantragen: einfacher als gedacht<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer trotzdem eine TIN will \u2013 oder braucht \u2013 kommt an einem pers\u00f6nlichen Gang zum Revenue Department nicht vorbei. Das Formular hei\u00dft L.P. 10.1, ist kostenlos und oft am selben Tag erledigt. Mitbringen: Reisepass, Visum-Nachweis (Stempel oder Extension-Sticker), Adressnachweis in Thailand (Mietvertrag oder Hausbucheintrag) sowie eine Kopie der Vermieter-ID. Wer gut vorbereitet erscheint, hat die Nummer oft noch am selben Nachmittag in der Hand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausf\u00fchrliche Schritt-f\u00fcr-Schritt-Anleitung mit den aktuellen Dokumentenanforderungen gibt es im <a href=\"https:\/\/www.wochenblitz.com\/tin-thailand-beantragen-so-klappts-mit-der-steuernummer-fuer-auslaender\/\">Wochenblitz-Ratgeber zur TIN-Beantragung<\/a>. Der Aufwand ist \u00fcberschaubar \u2013 wer ihn auf sich nimmt, hat dauerhaft Ruhe mit deutschen Bankformularen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gibt es ein Erbschafts-Steuerabkommen zwischen Deutschland und Thailand?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen f\u00fcr Erbschaften existiert zwischen Deutschland und Thailand nicht. Das DBA, das beide L\u00e4nder verbindet, regelt ausschlie\u00dflich Einkommensteuern \u2013 Renten, Pensionen, Arbeitseinkommen. Erbschaften fallen nicht darunter. Wer also hofft, \u00fcber das DBA eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wartet vergebens auf Erleichterung aus diesem Kanal.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Praxis spielt das f\u00fcr kleine Erbschaften aber kaum eine Rolle: Die deutschen Freibetr\u00e4ge greifen auf der deutschen Seite, und Thailand erhebt auf private Erbschaften unterhalb von 100 Millionen Baht keine Steuer. Eine effektive Doppelbelastung entsteht also bei \u00fcberschaubaren Summen nicht \u2013 auch ohne DBA-Schutz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bankguthaben und beschr\u00e4nkte Steuerpflicht: ein Hintert\u00fcrchen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer in Thailand lebt, ist in Deutschland nur noch beschr\u00e4nkt steuerpflichtig. F\u00fcr die Erbschaftsteuer gilt dann \u00a7121 des deutschen Bewertungsgesetzes. Danach geh\u00f6ren Bankguthaben bei deutschen Instituten nicht zum sogenannten Inlandsverm\u00f6gen, das bei beschr\u00e4nkter Steuerpflicht der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Das klingt technisch \u2013 hat aber praktische Folgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer also ein Bankkonto geerbt hat, k\u00f6nnte je nach Fallgestaltung gar nicht in die deutsche Erbschaftsteuerpflicht fallen. Das entbindet nicht von der Meldepflicht ans Finanzamt und auch nicht vom Warten auf die Freigabe durch die Bank \u2013 aber es kann bedeuten, dass der Steuerfall schneller abgewickelt wird, weil keine Steuer erhoben werden kann. Ob das im Einzelfall zutrifft, muss ein Steuerberater mit Doppelmandat (Deutschland\/Thailand-Kenntnissen) pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wenn die Filiale nicht weiterhelfen kann<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Telefonberatung in der Heimatfiliale ist bei Auslandssachverhalten regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberfordert. Das liegt nicht an b\u00f6sem Willen, sondern daran, dass solche F\u00e4lle in der Mehrzahl der Filialen selten sind und die Berater nicht ausgebildet werden, um internationale Erbf\u00e4lle zu bearbeiten. Die richtige Anlaufstelle ist die Zentralabteilung f\u00fcr Nachlass und Erbschaften der jeweiligen Bank \u2013 die gibt es bei fast jeder Gro\u00dfbank, erreichbar per Brief oder schriftlich per E-Mail.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer parallel einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht mandatiert, beschleunigt den Prozess erheblich. Dieser kann die Erbschaftsteuererkl\u00e4rung direkt beim Finanzamt einreichen, die Freigabe f\u00fcr die Bank beantragen und pr\u00fcfen, ob die beschr\u00e4nkte Steuerpflicht greifen kann. Die Kosten daf\u00fcr sind \u00fcberschaubar \u2013 und gemessen am eingefrorenen Betrag fast immer lohnenswert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was jetzt zu tun ist<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Drei Schritte l\u00f6sen das Dilemma. Erstens: Erbschaft schriftlich beim zust\u00e4ndigen deutschen Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen, falls noch nicht geschehen \u2013 Frist drei Monate ab Kenntnis. Zweitens: Die Bank schriftlich kontaktieren, nicht telefonisch, und nach der spezialisierten Nachlassabteilung fragen. Drittens: Einen Steuerberater mit Deutschland-Thailand-Kenntnissen einschalten, der pr\u00fcft, ob beschr\u00e4nkte Steuerpflicht greift und wie die TIN-Frage gel\u00f6st wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer keine TIN hat und eine braucht oder will, beantragt sie beim Revenue Department \u2013 <a href=\"https:\/\/www.wochenblitz.com\/thailand-banken-fragen-nach-steuerdaten\/\">wie auch Thai-Banken zunehmend danach fragen<\/a>, das Prozedere ist dasselbe. Die Erbschaft ist kein hoffnungsloser Fall. Sie ist ein Papierproblem \u2013 und Papierproblemme lassen sich l\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Redaktionelle Hinweise<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-white-color has-vivid-red-background-color has-text-color has-background wp-block-paragraph\">Dieser Artikel ist eine journalistische Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbschaftsteuerliche Fragen h\u00e4ngen vom Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater mit Kenntnissen im deutschen Erbschaftsteuerrecht und im Thailand-DBA.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bruder gestorben, Erbschaft f\u00e4llig \u2013 und pl\u00f6tzlich verlangt die deutsche Bank eine Steuerbescheinigung und eine Thai-Steuer-ID. 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