{"id":143387,"date":"2026-05-11T10:30:00","date_gmt":"2026-05-11T03:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wochenblitz.com\/?p=143387"},"modified":"2026-05-11T10:30:00","modified_gmt":"2026-05-11T03:30:00","slug":"geld-an-die-thaifrau-und-ihre-familie-steuerlich-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/test.wochenblitz.com\/?p=143387","title":{"rendered":"Geld an die Thaifrau und ihre Familie \u2013 steuerlich absetzbar?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jeden Monat \u00fcberweist er Geld nach Bangkok \u2013 f\u00fcr die Schwiegereltern, den Bruder der Freundin, die alte Oma im Dorf. Wer in Deutschland, \u00d6sterreich oder der Schweiz lebt und eine thail\u00e4ndische Partnerin hat, kennt das. Was die wenigsten wissen: Ein Teil dieser Zahlungen l\u00e4sst sich in der Heimat von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen, mit den richtigen Belegen \u2013 und nur, wenn man wei\u00df, was das Finanzamt eigentlich verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Schweizer Gerichtsurteil aus dem Jahr 2025 macht deutlich, wie ernst das Thema zu nehmen ist \u2013 und was m\u00f6glich ist, wenn man seinen Fall konsequent durchfechtet. Eine Aargauerin erstritt r\u00fcckwirkend den Steuerabzug f\u00fcr ihre in Bangkok lebende Mutter. Die Lehren daraus gelten auch f\u00fcr Deutsche und \u00d6sterreicher, die Geld in Richtung Thailand schicken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Schweizer Urteil: Wie eine Frau ihren Abzug vor Gericht erk\u00e4mpfte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Spezialverwaltungsgericht Aargau gab der Kl\u00e4gerin recht: Sie durfte die 2.400 Franken, die sie 2022 \u00fcber das Konto ihres Sohnes an ihre 74-j\u00e4hrige Mutter in Bangkok \u00fcberwiesen hatte, als Unterst\u00fctzungsabzug geltend machen. Damit sank ihr steuerbares Einkommen auf 90.100 Franken \u2013 Streitwert waren knapp 400 Franken Steuern. Das klingt nach wenig, ist aber ein Pr\u00e4zedenzfall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Steueramt hatte den Abzug zun\u00e4chst verweigert \u2013 mit der Begr\u00fcndung, die \u00dcberweisung sei nicht direkt vom Konto der Steuerpflichtigen, sondern \u00fcber das ihres Sohnes gelaufen. Das Gericht lie\u00df das nicht gelten: Ein Kontoauszug mit dem Vermerk \u201eTransit Mom Bkk&#8220; reichte als Beleg. Auch das Attest des zust\u00e4ndigen Bezirksamts aus dem Jahr 2014, das die Mutter als einkommens- und verm\u00f6genslos ausweist und ihr eine staatliche Rente von 600 Baht \u2013 rund 15 Franken \u2013 pro Monat best\u00e4tigt, wurde als ausreichender Bed\u00fcrftigkeitsnachweis akzeptiert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was Deutschland erlaubt: \u00a733a EStG und die L\u00e4ndergruppen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Deutschland regelt \u00a733a des Einkommensteuergesetzes, unter welchen Bedingungen Unterhalt an Angeh\u00f6rige im Ausland als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung abzugsf\u00e4hig ist. Wer gesetzlich unterhaltsberechtigt ist, nach deutschem Recht, kann ber\u00fccksichtigt werden: Eltern, Gro\u00dfeltern, Schwiegereltern \u00fcber den Ehegatten. Nicht abzugsf\u00e4hig sind Geschwister, Schwager oder Schw\u00e4gerinnen \u2013 und auch Kinder der Partnerin, f\u00fcr die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gezahlt werden, fallen raus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Thailand f\u00e4llt in die <strong>L\u00e4ndergruppe 2<\/strong> der Bundesfinanzministerium-Einteilung. Das bedeutet: Der Unterhaltsh\u00f6chstbetrag wird auf drei Viertel gek\u00fcrzt. Im Jahr 2026 liegt der Maximalbetrag bei 12.096 Euro \u2013 f\u00fcr Thailand also maximal <strong>9.072 Euro<\/strong> absetzbar, vorausgesetzt, die unterst\u00fctzte Person hat kein oder kaum eigenes Einkommen. Eigene Bez\u00fcge der unterhaltenen Person \u00fcber 624 Euro im Jahr werden angerechnet und k\u00fcrzen den Abzug weiter.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Neue Regel ab 2025: Nur Bank\u00fcberweisung z\u00e4hlt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Jahressteuergesetz 2024 hat eine neue Pflicht eingef\u00fchrt, die ab dem 1. Januar 2025 gilt: Unterhaltsleistungen in Geldform werden nur noch anerkannt, wenn die Zahlung per Bank\u00fcberweisung direkt auf ein Konto der unterst\u00fctzten Person erfolgt. Wer Bargeld nach Thailand mitbringt oder \u00fcber Dienste wie Western Union Geld an eine digitale Geldb\u00f6rse schickt, verliert den Steuerabzug \u2013 ohne Ausnahme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Konkret bedeutet das: Die \u00dcberweisung muss auf das Konto der Mutter, des Vaters oder der Schwiegereltern gehen \u2013 mit der unterst\u00fctzten Person als Empf\u00e4nger im Beleg. Der Weg \u00fcber ein Drittperson-Konto ist grunds\u00e4tzlich nicht beg\u00fcnstigt, es sei denn, die unterhaltene Person besitzt nachweislich eine Kontovollmacht. Wer \u00fcber den Sohn, die Tochter oder andere Mittelspersonen \u00fcberweist, muss das sauber dokumentieren \u2013 \u00e4hnlich wie im Schweizer Fall.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Belege das Finanzamt verlangt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzamt pr\u00fcft zwei Dinge: den Zahlungsweg und die Bed\u00fcrftigkeit. F\u00fcr den Zahlungsweg reichen Kontoausz\u00fcge oder Buchungsbest\u00e4tigungen, die die unterst\u00fctzte Person als Empf\u00e4nger ausweisen. Die Belege m\u00fcssen auf Anforderung eingereicht werden, nicht automatisch \u2013 aber man sollte sie parat haben. \u00dcbersetzungen ausl\u00e4ndischer Dokumente ins Deutsche sind Pflicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Bed\u00fcrftigkeit verlangt das BMF eine Unterhaltserkl\u00e4rung, die von der unterst\u00fctzten Person unterschrieben und von der zust\u00e4ndigen Heimatbeh\u00f6rde best\u00e4tigt ist \u2013 in Thailand ist das das jeweilige Bezirksamt (Amphoe oder Khet). Zus\u00e4tzlich sind Nachweise \u00fcber Einkommen und Verm\u00f6gen erforderlich: ausl\u00e4ndische Rentenbescheide, Bescheinigungen \u00fcber staatliche Sozialleistungen oder einfach die Best\u00e4tigung, dass die Person von nichts lebt als dem, was \u00fcberwiesen wird. Das Thai-Bezirksamt stellt solche Dokumente aus \u2013 auf Anfrage, gegen eine kleine Geb\u00fchr, in der Regel ohne gro\u00dfen Aufwand.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schwiegereltern: Nur mit Trauschein oder eingetragener Partnerschaft<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier liegt eine der h\u00e4ufigsten Fallen. Schwiegereltern sind gegen\u00fcber dem Steuerpflichtigen selbst nicht unterhaltsberechtigt \u2013 wohl aber gegen\u00fcber dem Ehegatten. Das bedeutet: Wer mit seiner thail\u00e4ndischen Partnerin <strong>verheiratet<\/strong> ist, kann den Unterhalt f\u00fcr ihre Eltern unter Umst\u00e4nden \u00fcber die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung seiner Frau geltend machen, sofern diese ihrerseits nicht leistungsf\u00e4hig ist. Wer hingegen unverheiratet zusammenlebt, hat keinen Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bedeutet auch: F\u00fcr die Eltern der Freundin, die Geschwister der Partnerin oder andere Verwandte in der Seitenlinie gibt es nach deutschem Steuerrecht keine Absetzbarkeit \u2013 egal wie viel man tats\u00e4chlich zahlt. Nur Verwandte in gerader Linie (Eltern, Gro\u00dfeltern, Kinder, Enkel) kommen infrage, und nur dann, wenn die Unterhaltsberechtigung nach deutschem Recht besteht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00d6sterreich: \u00c4hnliche Regeln, eigene Formulare<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das \u00f6sterreichische Einkommensteuergesetz kennt au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen nach \u00a734 EStG (AT), und die Grundstruktur \u00e4hnelt der deutschen. Wer in \u00d6sterreich steuerpflichtig ist und bed\u00fcrftige Angeh\u00f6rige im Ausland unterst\u00fctzt, kann diese Aufwendungen geltend machen \u2013 unter denselben Voraussetzungen: gesetzliche Unterhaltsberechtigung, nachgewiesene Bed\u00fcrftigkeit, Zahlung auf ein Bankkonto. Auch in \u00d6sterreich gilt eine Zumutbarkeitspr\u00fcfung: Die Belastung muss au\u00dfergew\u00f6hnlich und zwangsl\u00e4ufig sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer eine <a href=\"https:\/\/fsconsultings.com\/?utm_source=wochenblitz&amp;utm_medium=banner\">professionelle Steuerberatung<\/a> mit \u00d6sterreich-Bezug sucht, sollte sich an eine Kanzlei wenden, die sowohl das \u00f6sterreichische Steuerrecht als auch die Verh\u00e4ltnisse in Thailand kennt. Das \u00f6sterreichisch-thail\u00e4ndische Doppelbesteuerungsabkommen \u2013 in Kraft seit 2018 \u2013 regelt prim\u00e4r die Besteuerung von Einkommen, nicht den Unterhaltsabzug selbst, der nach nationalem Recht beurteilt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schweiz: Kantonal verschieden, aber grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schweizer Steuersystem ist f\u00f6deraler aufgebaut als das deutsche oder \u00f6sterreichische. Bundessteuer und Kantonssteuer werden getrennt veranlagt, und die Regelungen f\u00fcr den Unterst\u00fctzungsabzug variieren von Kanton zu Kanton. Das Aargauer Urteil gilt prim\u00e4r f\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuer des Kantons Aargau \u2013 andere Kantone k\u00f6nnen strengere oder gro\u00dfz\u00fcgigere Ma\u00dfst\u00e4be anlegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was \u00fcberall gilt: Die unterst\u00fctzte Person muss tats\u00e4chlich bed\u00fcrftig sein, die Zahlungen m\u00fcssen nachweisbar flie\u00dfen, und die Unterst\u00fctzung muss notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein. Das Urteil aus Aargau zeigt, dass ein Bezirksamtsattest aus Thailand \u2013 auch wenn es zehn Jahre alt ist \u2013 als Bed\u00fcrftigkeitsnachweis ausreichen kann, wenn keine neueren Dokumente beschafft werden k\u00f6nnen. Wer \u00e4lter werdende Eltern der Partnerin regelm\u00e4\u00dfig unterst\u00fctzt, sollte diese Belege aktiv sammeln und aufbewahren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was jetzt zu tun ist<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer regelm\u00e4\u00dfig Geld nach Thailand \u00fcberweist und dies bisher steuerlich nicht ber\u00fccksichtigt hat, sollte r\u00fcckwirkend pr\u00fcfen, ob offene Veranlagungsjahre noch korrigiert werden k\u00f6nnen. In Deutschland sind das in der Regel bis zu vier Jahre. Wichtig: Ab 2025 l\u00e4uft ohne Bank\u00fcberweisung nichts mehr. Wer \u00fcber Mittelspersonen \u00fcberweist, muss Kontovollmachten und Durchleitungsbelege sichern \u2013 wie im Aargauer Fall mit dem Vermerk \u201eTransit Mom Bkk&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der erste Schritt ist ein Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater, der Auslandssachverhalte kennt. Die Nachweise aus Thailand \u2013 Bezirksamtsattest, Rentenbescheinigung, Kontoausz\u00fcge \u2013 lassen sich beschaffen, wenn man wei\u00df, was man braucht. Das Finanzamt akzeptiert sie, wenn sie sauber \u00fcbersetzt und ordentlich belegt sind. Wer das einmal sauber aufgesetzt hat, spart Jahr f\u00fcr Jahr echtes Geld.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Redaktionelle Hinweise<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-white-color has-vivid-red-background-color has-text-color has-background wp-block-paragraph\">Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die genannten Regelungen basieren auf dem Stand Mai 2026 und k\u00f6nnen sich \u00e4ndern. F\u00fcr verbindliche Ausk\u00fcnfte ist ein zugelassener Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzland zu konsultieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seiner thail\u00e4ndischen Frau und deren Eltern jeden Monat Geld \u00fcberweist, kann das unter bestimmten Bedingungen in der Steuererkl\u00e4rung geltend machen \u2013 in Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz. Ein Schweizer Gericht hat das best\u00e4tigt. 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