Wer in Thailand als Rentner Geld aus dem Ausland überweist, stellt sich früher oder später eine Frage: Muss ich hier eigentlich eine Steuererklärung einreichen? Die Antwort hängt von zwei Bedingungen ab. Vielen Langzeitbewohnern ist nur eine davon wirklich klar.
Die zweite Bedingung ist die weniger bekannte – und genau dort sitzt der Rechenfehler, der in Expat-Foren immer wieder zu falschen Schlüssen führt: Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind nicht dasselbe.
Zwei Bedingungen, nicht eine
Die meisten Diskussionen in Expat-Gruppen drehen sich um die erste Bedingung: 180 Tage Aufenthalt in Thailand im Kalenderjahr. Wer diese Schwelle überschreitet, gilt als steuerlich ansässig und muss Auslandseinkünfte, die ins Land fließen, dem Revenue Department gegenüber erklären. Soweit bekannt.
Die zweite Bedingung wird oft übersehen: Die Einnahmen müssen eine Mindestgrenze überschreiten. Für Alleinstehende liegt sie bei 120.000 Baht Bruttoeinkommen pro Jahr, für Ehepaare mit gemeinsamem Einkommen bei 220.000 Baht. Wer unter diesen Werten bleibt, hat in der Regel keine Erklärungspflicht – auch wenn er 180 Tage und länger in Thailand lebt. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Was 120.000 Baht bedeutet – und was nicht
Hier passiert der häufigste Rechenfehler. Die Schwelle von 120.000 Baht bezieht sich auf das Bruttoeinkommen – auf das, was tatsächlich nach Thailand überwiesen wird, bevor irgendein Abzug greift. Sie markiert die Grenze zur Erklärungspflicht, nicht zur Steuerpflicht. Wer 120.001 Baht überweist, muss eine Erklärung einreichen. Das bedeutet noch nicht, dass er auch Steuern zahlt.
Steuerpflichtig wird das Einkommen erst, wenn nach allen Abzügen mehr als 150.000 Baht übrig bleibt – das ist die Grundfreigrenze im progressiven Steuersystem. In vielen Fällen bei Rentnern ab 65 Jahren liegt das zu versteuernde Einkommen weit darunter, manchmal bei null. Trotzdem muss die Erklärung eingereicht werden, sobald die 120.000-Baht-Marke überschritten ist.
Die Abzugsreihenfolge im Detail
Das thailändische Steuerrecht erlaubt mehrere Abzüge, die nacheinander vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Als Erstes greift die Werbungskostenpauschale: 50 Prozent des Renteneinkommens, maximal 100.000 Baht. Danach folgen die persönlichen Freibeträge: 60.000 Baht Grundfreibetrag für jeden Steuerpflichtigen, weitere 190.000 Baht Altersfreibetrag für Personen ab 65 Jahren. Wer einen Ehegatten ohne eigenes Einkommen hat, kann zusätzlich 60.000 Baht geltend machen.
Am Ende dieser Abzüge steht ein weiterer Puffer, der oft vergessen wird: die Grundfreigrenze von 150.000 Baht. Auf diesen Betrag fällt null Prozent Steuer an – er ist der unterste Sockel des progressiven Steuersystems, bevor der erste Satz von fünf Prozent greift. Ein verheirateter Rentner über 65 schiebt also 100.000 Baht Werbungskosten, 310.000 Baht Freibeträge und 150.000 Baht Grundfreigrenze vor sich her – zusammen 560.000 Baht, bevor auch nur ein Baht tatsächlich besteuert wird.
Ein Rechenbeispiel mit den typischen Werten
Ein 68-jähriger Rentner, verheiratet, überweist monatlich 55.000 Baht gesetzliche DRV-Rente nach Thailand – das sind 660.000 Baht im Jahr. Zuerst zieht das Finanzamt die Werbungskostenpauschale ab: 50 Prozent von 660.000 Baht ergeben 330.000 Baht, aber die Pauschale ist auf 100.000 Baht begrenzt. Es bleiben 560.000 Baht. Davon gehen 60.000 Baht Grundfreibetrag ab, 190.000 Baht Altersfreibetrag und 60.000 Baht für den Ehegatten.
Nach diesen Abzügen verbleiben 250.000 Baht steuerpflichtiges Einkommen. Die ersten 150.000 Baht davon sind steuerfrei. Auf die verbleibenden 100.000 Baht fällt der Satz von fünf Prozent an – das sind 5.000 Baht Jahressteuer. Auf eine Jahresrente von 660.000 Baht entspricht das einem Effektivsteuersatz von unter einem Prozent. Erklärung einreichen: Pflicht. Steuer zahlen: ja, aber sehr wenig.
Warum viele trotzdem keine Erklärung einreichen
In vielen Foren kursiert der Hinweis, dass das Revenue Department Rentner noch nie aktiv zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat – und dass die Behörde in der Praxis wenig Kapazität hat, jeden Expat zu prüfen. Das stimmt, erklärt aber nicht die rechtliche Lage. Wer die Pflicht ignoriert, setzt sich bei einer späteren Prüfung dem Risiko von Säumniszuschlägen aus. Das Finanzamt kann rückwirkend bis zu zehn Jahre nachfordern.
Der zweite Grund: Viele glauben irrtümlich, dass sie keine Erklärung einreichen müssen, weil am Ende keine Steuer anfällt. Das ist falsch. Die Erklärungspflicht existiert unabhängig von der Steuerpflicht. Selbst wenn alle Abzüge dazu führen, dass null Baht Steuer fällig wird, bleibt die Pflicht zur Einreichung bestehen, sobald das Bruttoeinkommen die Schwelle überschreitet.
Welches Formular, welche Frist
Rentner mit ausschließlich ausländischen Renteneinkünften reichen in der Regel das Formular PND 90 ein – das Formularset für gemischte Einkünfte außerhalb regulärer Beschäftigung in Thailand. Wer ausschließlich Arbeitseinkommen aus einer Anstellung in Thailand bezieht, nimmt PND 91. Für die meisten Rentner, die Geld aus dem Ausland überweisen, ist PND 90 das richtige Formular.
Die Frist für die Papiereinreichung ist der 31. März des Folgejahres. Wer online über das E-Filing-Portal des Revenue Department einreicht, hat bis zum 8. April Zeit. Bei verspäteter Abgabe fallen bis zu 2.000 Baht Bußgeld an, dazu 1,5 Prozent Verzugszins pro Monat auf eine eventuelle Steuerschuld. Wer kein Konto beim Revenue Department hat, braucht zuerst eine Steueridentifikationsnummer (TIN) – diese wird persönlich beim zuständigen District Revenue Office beantragt.
Der Sonderfall: Verheiratete mit getrennten Konten
Ehepaare haben in Thailand die Wahl: gemeinsame Steuererklärung oder getrennte Einreichung. Beim gemeinsamen Einreichen liegt die Einreichungsschwelle bei 220.000 Baht Bruttoeinkommen für beide zusammen. Getrennte Einreichung bedeutet, dass jeder Partner seine eigene 120.000-Baht-Schwelle hat – und jeder die vollen Freibeträge separat geltend machen kann.
Wenn beide Partner über 65 sind, kann getrennte Einreichung die Gesamtsteuerlast erheblich senken. Wer Rente und Ersparnisse sauber auf getrennte Konten verteilt hat, schafft damit die klarste Ausgangslage für das Finanzamt. Wer altes Geld aus der Zeit vor dem 1. Januar 2024 und laufende Renteneinkünfte auf demselben Konto mischt, trägt die Beweislast, welcher Teil steuerfrei ist – ein Punkt, der im Streitfall erheblichen Aufwand bedeuten kann.
Was jetzt zu tun ist
Wer mehr als 180 Tage in Thailand lebt und im laufenden Jahr Geld aus dem Ausland überwiesen hat, sollte prüfen, ob die Jahressumme die 120.000-Baht-Grenze (als Einzelperson) oder 220.000-Baht-Grenze (als Paar) überschreitet. Falls ja: Steuernummer beantragen, Belege sammeln, Erklärung rechtzeitig einreichen. Das Ergebnis kann durchaus null Baht Steuer sein – die Einreichung selbst ist dann trotzdem Pflicht.
Wer unsicher ist, ob seine Rentenart unter das DBA fällt oder ob bestimmte Abzüge gelten, sollte einen Steuerberater mit Thailand-Erfahrung hinzuziehen. Die Honorare für eine einfache Steuererklärung liegen oft zwischen 2.000 und 5.000 Baht – überschaubar gemessen an dem, was im Streitfall an Nachzahlungen droht. Steuer- und Visaberatung auf Deutsch ist in Thailand verfügbar und hilft dabei, die eigene Situation klar einzuordnen, bevor das Finanzamt fragt.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel bietet sachliche Orientierung auf Basis des Thai Revenue Code und der gültigen Verordnungen (Stand Mai 2026). Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Freibeträge, Schwellenwerte und Behördenpraxis können sich ändern. EUR-Baht-Angaben sind Näherungswerte.

Im letzten Absatz wird die Hilfe eines Steuerberaters empfohlen. Ich möchte die geschätzte Leserschaft darauf hinweisen, dass es in Thailand den Berufs des Steuerberaters nicht gibt, weder lern- noch studierbar. Das liegt wahrscheinlich daran, das man in diesem Beruf mangels Aufträgen verhungern würde.
Vielen Dank für Ihren Kommentar – hier möchten wir jedoch präzisieren: Der Begriff „Steuerberater“ ist eine vereinfachende Übersetzung für ein in Thailand sehr wohl existierendes Berufsfeld. Lizenzierte Tax Consultants und Certified Public Accountants (CPA) sind über die Federation of Accounting Professions (FAP) geregelt und studierbar. Kanzleien wie KPMG, Deloitte und zahlreiche kleinere Beratungsfirmen bieten genau diese Leistungen an – auch auf Deutsch, wie unser Affiliate-Partner im Artikel zeigt. Die Nachfrage ist keineswegs gering: Gerade seit der Remittance-Besteuerung ab 2024 verzeichnet die Branche starkes Wachstum. Dass solche Fachleute in Thailand „verhungern“ würden, entspricht nicht der Realität – im Gegenteil wächst der Bedarf unter der Expat-Community spürbar. Unsere Empfehlung im Artikel bleibt daher in vollem Umfang bestehen.
Sehr guter Beitrag und auch die Richtigstellung des Admin.
Wer keine Steuererklärung abgibt kann übrigens auch durch den Steuerbeamten geschätzt werden.
Da können sehr unangenehme fragen auch bezüglich des Besitzes kommen .
Ich kann nicht verstehen, wie man so leichtfertig such in Probleme bringt,
Nur weil man sich von Nichtwissenden beraten oder bequatschen lässt, und man dann denkt, alles wäre gut, nur weil man in Thailand ist.
Wenn ich Geld aus meinem Vermögen in Deutschland transferiere, gilt das dann in Thailand als zu versteuerndes Einkommen? Muss ich nachweisen, dass es sich um Vermögen und nicht um ein Einkommen/Rente handelt?
@Christoph — Vermögen ist kein Einkommen und ist nicht zu versteuern. Ebenfalls steuerfrei ist Einkommen, dass vor 2024 erzielt wurde. Solche Sachen kommen nicht in eine Steuererklärung, also ist auch nichts nachzuweisen. Wenn Du nur von Deinem Vermögen oder Einkommen von vor 2024 lebst, brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Die Grenze für eine Steuerpflicht entsteht erst, wenn das Einkommen über 120.000 ledig / 220.000 verh. liegt.
jimmmy, wer mehr als 120000 Baht ledig oder 220000 Baht verh. nach Thailand überweist, müsste eine Steuererklärung abgeben. Stammt die Überweisung aus Vermögen von vor 2024 müsste das dann mit den nötigen Bankauszügen belegt werden. Denn ohne solche Belege könnte ja jeder behaupten seine Überweisung stamme aus Vermögen von vor 2024.
@Tom – hab‘ ich doch geschrieben. In die Steuererklärung kommt „nur“ zu versteuerndes Einkommen nach 2024, welches nach Thailand eingeführt wird. Was nicht angegeben wird und nicht erklärungspflichtig ist wie steuerfreies Einkommen, braucht man auch nicht nachzuweisen. Eine Überweisung ist reines Bankgeschäft und löst keine Steuerpflicht aus. Es gibt auch andere Einfuhrmöglichkeit, wie ATM, bar, Kreditkarte usw. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Steuerprüfung kannst Du ja einige Unterlagen aufbewahren.
jimmy, dann lies mal den Kommentar von Tom: Was ER schreibt ist ABSOLUT RICHTIG! DU solltest wirklich aufhören, hier Halbwahrheiten oder Unwahrheiten zu verbreiten und besser schnellstmöglich eine Steuer-TIN beantragen und deine Steuererklärungen in Thailand abgeben, bevor es zu spät ist und du dazu vom Finanzamt gezwungen wirst! 😉
Bin ich eigentlich der Einzige dem auffällt, dass jeder Steuerresident auch schon vor 2024 dementsprechend eine TIN hätte haben und jährlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen? Ich kenne zumindest keinen der das jemals gemacht hätte. Den Rest erspare ich mir an dieser Stelle.
@Oskar Kusch — das ist ja das Erstaunliche. Seit dieser internen Dienstanweisung Por 161/2566, die aber rein gar nichts mit der Besteuerung der Renten zu tun hat, spielen einige verrückt und, rennen zum Finanzamt, belästigen die Beamten und geben ihr Spenden ab. Das haargenau die gleichen Steuervorschriften auch vor 2024 bestanden wird übersehen. Oder hat jemand rückwirkend seine Steuerschulden bezahlt ?
Du bist bestimmt nicht der Einzige, dem das auffällt, Du bist aber jemand, der das beibehält, wie viele andere auch. Mehr möchte ich auch nicht anmerken.
Du weißt doch ganz genau, so belesen wie du bist und überall mitdiskutierst, worum es geht. Thailand ist seit 2024 beim AIA mit dabei und tauscht Finanzdaten, mit den anderen Mitgliedern aus. Dazu wurde eine Lücke im Steuergesetz geschlossen, die es vor 2024 ermöglichte Geld steuerfrei nach Thailand zu überweisen.
UNWISSENHEIT schützt vor Strafe nicht… 😩😂
Du brauchst den Kontenstand saldo per 31.1223 von dem konto dann den überweisungsbeleg von diesem konto die überweisung muss belegt werden bei mir war es so
Mich würden zwei Dinge interessieren.
1. Welche „Aufwandsentschädigung“ nimmt so ein Berater? Festpreis oder Erfolgsanteil?
2. Sind die im Artikel genannten Bedingungen überall im Land gleichermaßen gültig?
Ich habe meine Steuererklärung abgegeben (ohne Formularausfüllhilfe = Berater) und hatte den Eindruck das die nette Dame ein lückenhaftes Wissen aufwies. Vielleicht war sie neu auf diesem Arbeitsplatz. Gut, dass ich mich vorher informiert habe und erklären konnte, welche Abzüge ich in Anspruch nehmen kann. Hoffentlich kommt keiner auf die Idee die „reichen Farangs“ durch Absenkung der Freibeträge stärker am Stopfen der Finanzlöcher zu beteiligen. Bei der Zweipreisgestaltung hat man ja auch keine Hemmungen und denkbar wäre es.
Die Steuervorschriften gelten für ganz Thailand und sind für alle gleich!
Der war gut! 🤣
Ein Expat in Nakhon Ratchasima zahlte nur für die Beratung 30 TSD Baht. Er war ein Steuerberater.?????
Ergebnis gleich Null.
Obwohl hier das Steuerthema wöchentlich durchgekaut wird, letztendlich zieht sich durch die Digitalisierung die Schlinge immer enger zu.
Als in Thailand lebender Rentner ist es mir wichtig, mich an Gesetze und Regeln des Landes zu halten. Habe mir hier eine Existenz aufgebaut, die im schlimmsten Fall komplett zerstört würde. Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern ist für mich eine der machbaren Sicherheitsvorkehrungen dazu.
Auch wenn einige Wenige wiederholt die tollsten Phantasien einbringen, ein paar Bath einzusparen.
Wer tatsächlich den letzten Satang umdrehen muss, steht allein schon mit dem Bath-Kurs kurz vor dem Abgrund, aber derjenige würde gar keine Steuer zahlen müssen.
Fakt ist: Für ca. 1ne Mille eingeführte THB zahle ich (VH ü65) um die 30k THB Steuer.
Das sind umgerechnet ca.65€/Monat!
Mir müsste schon einige Stunden die Sonne auf den Schädel brennen, dass ich dafür ein Theater inszenieren wollte.
Dabei ist es doch Recht einfach:
Kontoauszüge sammeln und beim Finanzamt vorlegen. Die Beamten dort erledigen das flott und freundlich. Eine TIN wird beim ersten Mal gleich mit erstellt.
Jaja, man kann das vom Steuerberater machen lassen. Dafür zahlt man … Wie viel? 30k?
Klar man, ich zahle lieber dem Berater 30k, als das ich möglicherweise durch falsche Berechnung 1-3k zu viel Steuer zahlen muss?
Dazu sage ich nur: Mathe 6, setzen.
Bin in D. abgemeldet und zahle dort keine Steuer, denn dort wäre es mindestens das Dreifache.
Wahre Worte. 👍💯